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Konflikte mit dem Vermieter oder am Arbeitsplatz, Nachbarschaftsstreit oder Sorgerechtsprobleme mit dem Ex-Partner, die Höhe einer Hecke – warum nicht den Weg aus der Sackgasse selbst finden?

Jetzt NEU und nur bei ARAG - Konfliktberatung

 
 
 
 

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Sie finden allgemeine Erklärungen zur Konfliktberatung weiter unten.

Sabine Mötz
eingetragene Mediatorin und Dipl. Lebens- und Sozialberaterin

So funktioniert Mediation:

Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter. Mediatoren helfen den Konfliktpartnern, fair und schnell den Kern des Konflikts zu erkennen und gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können.

so funktioniert Mediation
 

So läuft das Mediationsverfahren ab

Das Mediationsverfahren kann persönlich oder auf Wunsch auch telefonisch erfolgen. In der Präsenzmediation erläutert der Mediator zunächst das Verfahren und klärt den zeitlichen und finanziellen Rahmen. Der Konflikt wird beleuchtet und in der dann folgenden Bestandsaufnahme wird schriftlich festgehalten, welche Wünsche und Bedürfnisse die Konfliktpartner haben.
Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator abwechselnd die Konfliktparteien an und vermittelt. So kann in den allermeisten Fällen ein Streit bereits schon am Telefon beigelegt werden.

Dann folgt die Sortierung:
Es wird ermittelt, was den Beteiligten wirklich wichtig ist. Überraschungen sind hier nicht selten. Beim Sammeln von Lösungsmöglichkeiten werden alle Vorschläge zusammengetragen – auch solche, die scheinbar nicht infrage kommen. In der Phase der Bewertung werden die Konfliktlösungs-Optionen auf Realisierbarkeit und Akzeptanz geprüft. Und am Ende steht ein Vertrag. Die Lösung wird in einem Memorandum - einer Mediationsvereinbarung - schriftlich festgehalten. Dieser Vertrag ist für die Konfliktparteien bindend.

Die einzelnen Phasen der Mediation

Phasen der Mediation

Faktencheck: Interessante Details, die Sie über Mediation wissen sollten

Mediation ist freiwillig

Wenn Sie sich mit einer Mediation nicht anfreunden können, ist das nicht schlimm. Niemand kann Sie zwingen, teilzunehmen. Denn: Mediation lebt von der Freiwilligkeit der Konfliktpartner.

Der Mediator ist neutral und verschwiegen

Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Nichts dringt an die Öffentlichkeit, denn der Mediator ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen gelten, etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Gerichtsverfahren hingegen sind häufig öffentlich.

Mediation ist schnell und effektiv

Sie können einen Streit in wenigen Tagen beilegen. Ein Rechtsstreit vor Gericht zieht sich häufig über Monate und Jahre hin. Ein Vergleich der von der Europauniversität Viadrina (Frankfurt/Oder) untersuchten Aktenlaufzeiten belegt dies eindeutig: Während ein Fall vor Gericht im Arbeitsrecht auf durchschnittlich 190 Aktenlaufzeit-Tage kommt, sind es bei einer Mediation im Schnitt 13,2 Kalendertage bis zur Lösung. Noch gravierender fällt der Vergleich im allgemeinen Vertragsrecht aus: 580 Aktenlaufzeit-Tage vor Gericht stehen 9,2 Tage bei einer Mediation gegenüber.

Mediation ist oft günstiger als ein Gerichtsverfahren

Pauschal gesagt, ist eine Mediation viel günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Die Kosten hängen davon ab, wie komplex der Streitfall ist. Mediatoren berechnen ihr Honorar in der Regel nach Stundensätzen, für die es allerdings keinen festen Rahmen gibt. Zu Beginn der Mediation wird der Zeit- und Kostenrahmen festgelegt. In der Regel teilen sich beide Parteien am Ende die Kosten. Für Rechtsschutzversicherte der ARAG ist die Mediation Bestandteil ihrer Versicherung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kostenübernahme ist jedoch mit einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckelt.

Das Ergebnis einer Mediation ist bindend

In aller Regel kann das Ergebnis einer Mediation nicht wie ein Richterspruch vollstreckt werden. Aber grundsätzlich sind alle Vereinbarungen, die zwischen zwei Erwachsenen getroffen werden, rechtsverbindlich. Am Ende einer Mediation steht ein privatrechtlicher Vertrag - die Mediationsvereinbarung.

Alle Rechtswege bleiben offen

Ob erfolgreich oder nicht, eine Mediation verbaut nicht den Rechtsweg.

Diese Fälle eignen sich für die Mediation

Mediatoren helfen den Konfliktpartnern fair zu bleiben, schnell zum Kern des Konflikts vorzudringen und diesen kreativ zu lösen. Es geht nicht darum, den Schuldigen an der Konfliktsituation zu finden, sondern es wird gemeinsam eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Jeder arbeitet aktiv mit und ist dabei nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Das gewährleistet eine gute Vertrauensbasis als Grundlage für die Mediation.

Oft ist der sachliche Teil des Konflikts lediglich der „Aufhänger“. In der Mediation kann dann nicht nur die „viel zu hohe Hecke“ geklärt werden, sondern gleichzeitig der zukünftige Umgang der Nachbarn miteinander. Das ist ideal, wenn Sie in einem dauerhaften Verhältnis zu Ihrem Konfliktpartner stehen. Denn schließlich wohnen Sie weiterhin neben Ihrem Nachbarn oder arbeiten noch länger in der Firma, mit der Sie Ärger hatten.

Diese Fälle haben gute Chancen mithilfe einer Mediation gelöst zu werden

 
 
  • Streit mit Nachbarn, Mietern und Vermietern sowie Handwerkern oder Werkstätten
  • Familienstreit: Trennung/Scheidung, Sorge-/Umgangsrecht, Betreuung kranker Familienangehöriger, Erbe
  • Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Probleme aus Verträgen, Privatdarlehen, Immobilienkauf, Möbel-, Autokauf und sonstigen Kaufverträgen

ARAG und Mediation

Die ARAG hat die Vorteile der Mediation schon seit langem erkannt – bereits seit 2003 enthalten manche unserer Rechtsschutzprodukte die Möglichkeit zur Mediation bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Für unsere Kunden ist die Mediation freiwillig und ohne zusätzliche Kosten.

 
 

Die Mediation steht aktuell in folgenden Rechtsschutzbausteinen zur Verfügung:

  • Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen
  • Liegenschafts-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Erbrechtssachen
  • Rechtsschutz in Familienrechtssachen
  • ARAG web@ktiv® Rechtsschutz
  • Wirtschaftsmediation
 

Für die Mediation stehen grundsätzlich pro Versicherungsfall € 4.500,- an Kosten zur Verfügung. In Fällen der
Co-Mediation € 6.500,- und im ARAG web@ktiv® € 2.000,- je Mediation - für alle innerhalb eines Kalenderjahres eingetretenen Mediationen maximal € 4.000,- .
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

 
 

Wir kümmern uns sofort um Sie

 
 

Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten

 

Kommt eine Mediation – persönlich oder telefonisch – infrage, empfehlen wir Ihnen gerne einen versierten Mediator

Der Mediator ruft Sie an und bespricht mit Ihnen, wie es weitergeht

 

Wir legen großen Wert darauf, Konflikten vorzubeugen und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie also als unser Kunde ein rechtliches Problem haben, rufen Sie am besten unser Servicecenter an.

01 53102-1600

Konkrete Beispiele aus der Mediation

Zwei Nachbarn und der Streitfall Baum

Der Fall

Nachbar A und Nachbar B stritten, weil A der Meinung war, dass der Baum des B zu viel Schatten in A's Garten wirft. B kam dem Wunsch von A den Baum zu fällen nicht nach. ARAG beauftragte im Wunsch des Kunden A eine Mediatorin. Diese konnte feststellen, dass der Konflikt tiefer ging und B den Baum vor allem deswegen nicht fällen wollte, weil er die finanziellen Möglichkeiten nicht hatte.

Die Lösung

Der tiefer liegende emotionale Konflikt konnte aufgedeckt und besprochen werden. A erklärte sich bereit sich an den Kosten der Fällung des Baumes zu beteiligen. Beide Seiten waren froh über die Aussprache und nahmen sich fortan wieder Zeit gelegentlich "am Zaun" miteinander zu plaudern.

Wenn die Mutter mit dem Sohne

Der Fall

Die Mutter und ihr Sohn konnten nicht mehr miteinander reden und stritten ausschließlich. Daraufhin zog der minderjährige Sohn zu seiner Tante, die ebenfalls mit seiner Mutter zerstritten war, was die Fronten nur noch mehr verhärtete. In der Mediation stellte sich heraus, dass nicht nur Mutter und Sohn ein Problem miteinander hatten, sondern Stellvertreterkonflikte geführt wurden. Die Mutter hatte Probleme mit einigen Freunden des Sohnes. Außerdem trafen viele Vorwürfe die sie an ihren Sohn richtete eigentlich die Tante. Der Sohn hatte ein Problem damit zwischen den Stühlen zu stehen, er erachtete die Tante nicht als die "Böse", sondern als seine Helferin.

Die Lösung

All diese vergangenen und auch Stellvertreterkonflikte konnten in der Mediation herausgearbeitet werden. Mithilfe einer Systembrett-Aufstellung konnten Beziehungen und Hindernisse der Kommunikation erkannt werden.
So kam es zu einer Annäherung und Verbesserung der Kommunikation. Eigene Bedürfnisse konnten wieder ohne Vorwürfe mitgeteilt werden. Die Beziehung konnte so verbessert werden und zog der Sohn nach einigen Monaten wieder zu seiner Mutter.

Scheidung

Der Fall

Frau und Mann möchten sich einvernehmlich scheiden lassen. Dazu ist es notwendig sich etwa über den Unterhalt oder auch das Sorgerecht der Kinder vorab zu einigen. Das gelang den beiden Parteien nicht. Sie zogen eine Mediatorin zu Rate. In den Gesprächen stellte sich heraus, dass sehr viele Emotionen und verletzte Gefühle im Spiel waren. In der Kommunikation konnte nur noch das Negative wahrgenommen werden.

Die Lösung

Durch die Mediation gelang es dem Ehepaar sich wieder auf das Wesentliche, nämlich eine gute Lösung für beide, zu konzentrieren. Die Mediatorin machte auch auf wertschätzende Worte aufmerksam, die die Parteien zuvor gar nicht mehr wahrgenommen haben, sondern sich auf die Kritik versteift hatten. So gelang es zu einer Vereinbarung zu kommen, die die Bedürfnisse beider berücksichtigte.

Konfliktberatung - NEU nur bei ARAG

Im Gegensatz zur Mediation werden nicht beide Parteien beim Konflikt begleitet, sondern eine Partei wird unterstützt, so dass sie den Konflikt souverän handhaben kann und eine eigenständige Lösung mit dem Gegenüber herbeiführen kann.

Um die Konfliktberatung in Anspruch zu nehmen ist es nicht notwendig, dass es sich um einen rechtlichen Konflikt handelt. Die Konfliktberatung wirkt präventiv, um so mögliche rechtliche Konflikte in der Zukunft vorzubeugen.

Die Konfliktberatung ist im Privat- und Firmenrechtsschutz - gemeinsam mit dem Arbeitsrechtsschutz - in der Premiumvariante enthalten.

Kosten werden bis € 4.500,- übernommen.

Ihre mögliche Situation
Unsere Unterstützung
Der Versicherungsnehmer gerät in seinem Arbeitsumfeld in einen Konflikt mit einem Arbeitskollegen bezüglich eines gemeinsamen Projektes. Für den Versicherungsnehmer ist keine Lösung in Sicht. ARAG empfielt einen versierten Mediator. Mit dem Mediator geht der Versicherungsnehmer gemeinsam den Konflikt durch, es werden Hintergründe, Bedürfnisse und Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Versicherungsnehmer hat so die Möglichkeit, während der Konfliktlösung begleitet zu werden.
 

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