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Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihren Anspruch - in einer Minute!

 
 
 

Zur Beurteilung Ihres Anspruches verknüpfen wir Ihre Eingaben zum Flug mit einer Flugdatenbank sowie der Erfahrung unserer ARAG Inhouse-Juristen mit Flugverspätungen.

Auf dem Boden geblieben? - Darauf werden Sie fliegen!

Endlich Ferien. Der Koffer ist gepackt, die Zeitung abbestellt und die Nachbarin hat den Schlüssel zum Blumengießen. Ab zum Flughafen. Und dann: Der Flug hat drei Stunden Verspätung, oder fällt ganz aus, oder er ist überbucht – und man lässt Sie gar nicht erst an Bord.

Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch in 1 Minute!

Über 40 Inhouse-Juristen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ein Anruf genügt - 01 53102-1300
 
 
 
 
 

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Wir kümmern uns um Ihren Ausgleichsanspruch: Einfach Ihre Flugdaten eingeben, den Rest machen wir.

 
 

Übrigens auch dann, wenn Sie noch kein ARAG Kunde sind.

 

Und so funktioniert's:

Ihre Rechte als Fluggast gemäß der EU-Fluggastrechte-VO Nr. 261/2004

Das sind Ihre Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung

Ansprüche bei Verspätung

Ist Ihr Flug verspätet, hängen Ihre Ansprüche gegen die Airline zunächst einmal von der Länge des gebuchten Fluges und von der Dauer der Verspätung ab:

  • Für eine Flugstrecke kürzer gleich 1.500 km haben Sie Ansprüche, wenn sich der Abflug über zwei Stunden verspätet,
  • für weitere Strecken innerhalb der EU oder zwischen 1500 und 3.500 km muss sich der Abflug um mehr als drei Stunden verspäten und
  • bei einer Flugstrecke über 3.500 km muss die Abflugverspätung mehr als vier Stunden betragen.

Im konkreten Fall stehen Ihnen dann zunächst Unterstützungsleistungen zu. Das bedeutet: Die Fluggesellschaft muss Sie vor Ort mit einer angemessenen Verpflegung sowie der Möglichkeit, zweimal kostenlos zu telefonieren oder zu faxen, unterstützen. Und wenn es ganz lange dauert auch mit einer Über­nachtungsmöglichkeit.

Zum anderen haben Sie nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte folgende pauschale Ausgleichsansprüche in Geld, wenn Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt:

  • 250 Euro für eine Flugstrecke kürzer gleich 1.500 km
  • 400 Euro für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3.500 km
  • 600 Euro bei Flugstrecken länger als 3.500 km

Dieser Anspruch ist in der Fluggastrechte-Verordnung eigentlich nicht vorgesehen – er geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurück: Die Luxemburger Richter waren der Auffassung, dass eine derart große Verspätung einer Annullierung des Fluges gleichkommt.

Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie die Reise abbrechen. Sie haben Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.

Ansprüche bei Annullierung

Wird Ihr Flug von der Fluggesellschaft gestrichen, muss Ihnen die Gesellschaft zunächst die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten anbieten:

  • Einen Flug, der zeitlich nah an der gebuchten Abflugzeit liegt. Entscheiden Sie sich für diese Variante, muss die Airline auch in diesem Fall für Versorgung, Möglichkeiten zur Telekommunikation und gegebenenfalls eine Unterkunft sorgen.
  • Einen Flug zu einem späteren Datum.
  • Oder die Erstattung Ihres Ticketpreises.

Daneben steht Ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung (siehe Verspätung) zu – aber hier wird es oft kompliziert. In vielen Fällen berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände (zu denen neben Schneechaos auch ein Fluglotsenstreik zählen kann), die oftmals nicht vorliegen.

So gelten technische Probleme oder die Erkrankung eines Piloten nicht als außergewöhnliche Umstände, werden von den Unternehmen aber gerne als Grund angeführt.

Ansprüche bei Überbuchung

Oft verkaufen Airlines im Vorfeld des Fluges mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. So wollen sie teuren Leerstand in ihren Maschinen vermeiden. Wenn alle Fluggäste auftauchen, steht das Unternehmen vor einem Problem – und greift in vielen Fällen in die Trickkiste: Sie bieten Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Das Problem: Nehmen Sie dieses Angebot an, wird Ihr Fall automatisch zu einem freiwilligen Beförderungsverzicht, der eine spätere finanzielle Entschädigung ausschließt.

Nehmen Sie das Angebot nicht an, wird Ihr Fall zur unfreiwilligen Nichtbeförderung. Dann haben Sie dieselben Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall Ihres Fluges.

Verjährungsfrist

Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen können Sie noch bis zu drei Jahre später geltend machen.

Sie sind bereits ARAG Kunde

Streitigkeiten mit Fluglinien sind bereits regulär in Ihrem Vertrags-Rechtsschutz inkludiert.
Sie müssen also nicht zusätzlich den Flugverspätungs-Sofortschutz abschließen.
Der Flugverspätungsrechner dient Ihnen als Service, um in 1 Minute zu sehen welche Entschädigung Ihnen zusteht und sogleich mit wenigen Klicks eine Schadenmeldung zu machen.

Geben Sie Ihre Flugdaten in den Flugkalkulator ein

Die ARAG Juristen treten mit der Airline in Verbindung

Sie sind noch kein ARAG Kunde

Als Neukunde können Sie zusätzlich einen Privatrechtsschutz abschließen und so auch zukünftige Rechtsstreitigkeiten absichern.

 

Geben Sie Ihre Flugdaten in den Flugkalkulator ein und erfahren Sie unverbindlich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruches

Schließen Sie gleichzeitig einen Privatrechtsschutz ab

Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an unser Vertriebsteam unter 01 53102-1450 oder
Schließen Sie Ihren Vertrag direkt hier online ab

Ihr Versicherungsvertrag bei ARAG wird erstellt und Sie erhalten eine Polizze zugeschickt

 

Zukünftige Rechtsstreitigkeiten absichern

Ihr Mehrwert: Privat-Rechtsschutz im Überblick

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über 40 hauseigene Juristen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - ein Anruf genügt!

der direkte Draht zu unseren Juristen 01 53102-1300

Selbstverständlich inkludiert unser Privat-Rechtsschutz sämtliche Serviceleistungen wie etwa die Beratung und Unterstützung durch unsere Inhouse-Juristen (IHB), oder den ARAG Online Rechtsservice

Warum ARAG und nicht ein anderes privates Unternehmen?

Bei uns bekommen Sie die gesamte Entschädigung und zusätzlich einen vollen Privatrechtsschutz

Anbieter
Provision bei Erfolg
Fluggast-Portale bis zu 35%
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Als Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Kosten für die Durchsetzung Ihres Anspruches und verrechnen im Erfolgsfall keine Provision, wenn Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag bei uns abschließen.

Wir setzen Ihren Ausgleichsanspruch durch UND Sie genießen zusätzlich den Schutz unseres Privatrechtsschutzes.

Die Rechnung zahlt sich für Sie aus!

Weitere Pluspunkte, die für uns sprechen

Immer inklusive!

ARAG Online Rechtsservice

Sobald Sie den Privatrechtsschutz abschließen und unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank. Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum sind wir der richtige Partner für Sie

Ein unabhängiger Versicherer

Die ARAG ist seit 1934 in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich. Und als unabhängiger Spezialversicherer unterstützen wir Sie natürlich auch im Streitfall gegen andere Versicherungen.

Ein international erfahrener Versicherer

Über 85 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz – das macht uns so schnell keiner nach. International setzen wir ebenfalls Maßstäbe: In den USA sind wir der führende Rechtsdienstleister, in Italien und Spanien Marktführer. Und Sie profitieren davon! Wo auch immer auf der Welt Sie Unterstützung benötigen: Wir vermitteln Ihnen anwaltliche Hilfe!

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