Erb-Rechtsschutz
Rechtliche Begleitung in sensiblen Lebensphasen.
Ihr Rückhalt beim Erben und Vererben.

Klarheit schaffen, wenn es darauf ankommt.
Das österreichische Erbrecht regelt, wer im Falle eines Erbfalles erbt und wie genau das Vermögen aufgeteilt wird. Das Gesetz sieht eine klare Zuordnung vor, aber mittels Testament kann man individuelle Regelungen treffen.
Gerade im Erbrecht möchte man sich absichern und ist eine gute Beratung essentiell! Wenden Sie sich gerne an unsere Inhouse-Juristen und spezialisierten Anwälte. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen!
Zur RechtsberatungIhr Rückhalt beim Erben und Vererben
Beispiele aus dem Alltag: So hilft der ARAG Erb-Rechtsschutz
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Ihre mögliche Situation |
Unsere Unterstützung |
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Ihr Vater schenkt zu Lebzeiten einem seiner drei Kinder sein Haus. Im Erbfall ist für die anderen beiden Kinder, also auch für Sie, kein Vermögen mehr vorhanden. |
Wir unterstützen Sie dabei Ihren Pflichtteil beim Beschenkten geltend zu machen. |
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Ihre Mutter verstirbt und hinterlässt ein Testament in dem Sie Ihre Pflegerin als Alleinerbin einsetzt. Sie sind der Meinung, dass die Verstorbene zum Zeitpunkt an dem sie das Testament erstellt hat nicht mehr testierfähig war. |
ARAG hilft Ihnen, das Testament anzufechten und Ihre Erbrecht nach der gesetzlichen Regelung durchzusetzen. |
So hilft ARAG präventiv
Mediation unter Lebenden
Pflichtteilsberechtigte und Erblasser besprechen schon vor dem Erbfall die Situation, um sich vorzubereiten und auch anzusprechen, welche erbrechtlichen Verfügungen der Erblasser gerne treffen möchte – im Idealfall klärt man dann die oft im Erbfall auftretenden Konflikte zwischen den Personen schon vor dem Erbfall ab.
Die Mediation unter Lebenden ist ein Präventivservice, das vorerst bis Ende 2026 begrenzt ist und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Präventionsservice durch unsere ARAG Inhouse-Mediatorin (max. 10 Stunden)
- Aktueller Tarif inkl. Erbrecht
- Für Versicherungsnehmer und ihre Ehepartner/Lebensgefährten/eingetragene Partner als zukünftiger Erblasser mit bis zu drei Pflichtteilsberechtigten (z. B. VN, Ehegatte und deren Kinder oder Kinder von vorverstorbenen Kindern)
- Terminbuchung über Homepage
Jetzt Termin für Mediation vereinbaren
Ihr Weg zur Testamentserstellung
Sie möchten ein Testament, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Erwachsenenvertreter-Verfügung erstellen? So haben Sie im Ernstfall Klarheit
Wir unterstützen Sie gerne dabei - nutzen Sie gerne das Formular.
Erbquote berechnen
Pflichtteil berechnen
Häufige Fragen zum Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge in Österreich: Einfach erklärt
Wenn jemand ohne Testament verstirbt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erbt. Sie folgt klaren Regeln, die in Erbenklassen, sogenannte Parentelen, gegliedert sind.
Die Parentelen:
Erste Parentel:
Kinder
- Kinder (inkl. Enkelkinder): Sie erben zu gleichen Teilen.
- Ehepartner oder eingetragene Partner haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht: Sie erhalten ein Drittel des Nachlasses, die Kinder teilen sich den Rest.
Zweite Parentel:
Eltern und deren Nachkommen
- Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern.
- Leben die Eltern nicht mehr, erben ihre Nachkommen (z. B. Geschwister des Verstorbenen).
- Ehepartner oder eingetragene Partner haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht: neben den Eltern erbt der Ehegatte zwei Drittel und den Anteil des vorverstorbenen Elternteils.
Dritte Parentel:
Großeltern und deren Nachkommen
Falls weder Kinder noch Eltern oder deren Nachkommen vorhanden sind, erben die Großeltern oder ihre Nachkommen.
Vierte Parentel:
Urgroßeltern
- Gibt es keine Erben aus den ersten drei Parentelen, fällt das Erbe an die Urgroßeltern oder deren Nachkommen.
- Auch Lebensgefährten des Verstorbenen kommt ein gesetzliches Erbrecht zu. Der Lebensgefährte kommt aber nur zum Zug, wenn es keine sonstigen gesetzlichen Erben gibt.
Fällt niemand in diese Parentelen und hat auch sonst niemand einen Anspruch, erbt der Staat.
Selbst wenn ein Testament zugunsten anderer Personen besteht, haben bestimmte Angehörige (Kinder, Ehepartner) Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss ausgezahlt werden – auch wenn ein Testament existiert.
Konkretes Beispiel:
Der Erblasser hinterlässt 2 Kinder (keine Ehefrau). Er hat ein Testament, in dem er einem guten Freund sein gesamtes Erbe hinterlässt.
Laut gesetzlicher Erbfolge würden die Kinder jeweils zu ½ erben. Da es aber ein Testament zugunsten einer anderen Person gibt, erhalten sie nur den Pflichtteil. Die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles – also je ¼.
- Individuelle Verteilung des Vermögens
Sie können selbst entscheiden, wer was bekommt (abgesehen vom Pflichtteil) – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Auch Personen, die nicht gesetzlich erben würden (z. B. Freunde), können bedacht werden. - Vermeidung von Streit unter den Erben
Eine klare Willenserklärung beugt Konflikten vor und hilft, Familienfrieden zu bewahren. - Sicherung des Pflichtteils
Auch wenn Sie den Pflichtteil nicht ausschließen können, ermöglicht ein Testament eine ausgewogene Vermögensaufteilung. - Abweichen von der gesetzlichen Erbfolge
Angenommen Sie hinterlassen keine Kinder, aber einen Ehepartner und auch Ihre Eltern leben noch. Ohne Testament zugunsten Ihres Ehepartners, erbt nicht nur dieser, sondern auch Ihre Eltern. Wenn Sie aber möchten, dass alles der Ehepartner erbt, müssen Sie ein Testament erstellen.
Bei der Erstellung eines Testamentes müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.
Sie möchten Unterstützung dabei. Wir helfen Ihnen gerne.
So erreichen Sie die ARAG
Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
