Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit der Website
Erklärung zur Barrierefreiheit für www.ARAG.at
Die ARAG SE setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.
1. Geltungsbereich und Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ARAG.at veröffentlichte Website.
Unser Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Norm EN 301 549 derzeit noch nicht vollständig vereinbar.
2. Geltungsbereich und Barrieren (Unterseiten)
2.1 Folgende Unterseiten fallen unserer Einschätzung nach in den Geltungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes:
- Startseite
- Produktbezogene Unterseiten
- Kontaktformulare
- Barrierefreiheitserklärung
2.2 In diesen vom Barrierefreiheitsgesetz betroffenen Unterseiten unserer Website gibt es derzeit u.a. noch folgende Barrieren:
- Teilweise noch unzureichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Noch nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig mit der Tastatur bedienbar
- Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei gestaltet
Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle bislang noch bestehenden Barrieren zu beseitigen.
3. PDF-Dokumente
In unseren PDF-Dokumenten gibt es derzeit u.a. noch folgende Barrieren:
- Fehlende Textalternativen für grafische Inhalte
- Nicht durchgängig strukturierte Überschriften
- Eingeschränkte Navigierbarkeit mit Screenreadern
Wir planen, diese Dokumente kurzfristig sukzessive barrierefrei zu gestalten.
4. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns gerne:
ARAG SE
Direktion für Österreich
Sitz der Niederlassung
Lehrbachgasse 11, 1120 Wien
Telefon: +43 1 53102-1600
Mail:
Hauptsitz der Gesellschaft
ARAG SE
ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf
Telefon: +49-211 98 700 700,
Mail: barrierefreiheit@arag.de
5. Marktüberwachungsbehörde
Für die im Barrierefreiheitsgesetz vorgesehenen Amtshandlungen ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) zuständig.
Aufgabe der Marktüberwachung ist die effiziente, effektive und verhältnismäßige Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes.
Im Sozialministeriumservice/Landesstelle Oberösterreich ist die zentrale Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz eingerichtet worden. Das Sozialministeriumservice prüft und kontrolliert, ob jeweils die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden und setzt die im Bedarfsfall erforderlichen Schritte. Dies kann die Vorschreibung von Maßnahmen (z.B.. Behebung formaler Mängel, Herstellung der Barrierefreiheit) bis hin zu einem Verkaufsverbot oder der Verhängung von Geldstrafen sein.
Kontakt:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Abteilung OÖ6 – Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit
Gruberstraße 63
4021 Linz
E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.03.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer internen Bewertung der Website und ihrer Inhalte.