Landwirtschafts-Rechtsschutz

Mit klarem Recht den Betrieb leben.

Mit unserem Landwirtschafts-Rechtsschutz kann Ihr Betrieb gedeihen, ohne dass Sie sich mit rechtlichen Dingen befassen müssen.

Ältere Frau mit langen grauen Haaren lehnt an einer roten Scheunentür neben einem Pferd.

Spannen Sie uns für Ihr Recht ein

Sie sollen ernten, was Sie säen! Deshalb sichert unser Landwirtschaftsrechtsschutz nicht nur Ihr Kerngeschäft als Landwirt ab, sondern auch die Nebenbetriebe und Ihre Familie. Ihr privates Recht schützen wir direkt mit. Damit Sie Ihrer Arbeit unbeschwert nachgehen können – ob auf dem Feld, im Hofladen, oder im Buschenschank.

Vorteile der Rechtsschutzversicherung für Landwirte

Unbegrenzte Versicherungsleistung

Keine generelle Begrenzung der Kostenleistung im Privatbereich (in bestimmten Leistungsbereichen gelten Höchstgrenzen).

Vertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertgrenze

Sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Privatbereich.

Selbstbehaltsvariante mit 20 % Prämiennachlass

Selbstbehalt von 10 % (mind. € 250,–) Kein Selbstbehalt bei Wahl eines von ARAG ausgewählten Rechtsvertreters.

Wer ist versichert?

Familienstrukturen sind vielfältig. Gerade landwirtschaftliche Betriebe werden oft von Generationen getragen. Darum sichern wir Sie entsprechend ab. Versichert sind:

Für Betriebe ab 10 ha gilt entweder der Altbauer oder der Hofübernehmer mitversichert.

  • Versicherungsnehmer und seine Angehörigen
    Angehörige sind etwa die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten, sowie Kinder bis zu 18. Lebensjahr, Volljährige wenn für sie Familienbeihilfe bezogen wird. (Art. 5 ARB)
  • Altbauer
    Ist der Versicherungsnehmer der Jungbauer gilt der Altbauer ebenfalls als versichert, wenn er den ordentlichen Wohnsitz am gemeinsamen Hof hat. Auch die Angehörigen (Art. 5 ARB) des Altbauers gelten als mitversichert sofern auch sie den ordentlichen Wohnsitz am gemeinsamen Hof haben.
  • Hofübernehmer
    Ist der Versicherungsnehmer der Altbauer gilt der zukünftige Hofübernehmer ebenfalls als versichert, wenn er den ordentlichen Wohnsitz am gemeinsamen Hof hat. Auch die Angehörigen (Art. 5 ARB) des Hofübernehmers gelten als mitversichert sofern auch sie den ordentlichen Wohnsitz am gemeinsamen Hof haben.

Der Versicherungsnehmer selbst muss seinen Wohnsitz nicht am gegenständlichen Hof haben.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick (landwirtschaftlicher Betrieb)

So viel Rechtsschutz, wie Sie brauchen.

Basis

Schadenersatz-Rechtsschutz, Ausfallversicherung bis € 21.000,–

Straf-Rechtsschutz

inkl. Vorsatzdelikte, inkl. Ermittlungs-Straf-RS im Betriebsbereich bis 10 % der Versicherungssumme, Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze

inkl. Inkassofälle

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze

Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen

inkl. Mobbing-Rechtsschutz bis € 500,–

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz

Daten-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz

Liegenschafts-Rechtsschutz für die in Österreich gelegene eigene Land-/Forstwirtschaft

Mitversicherung bis 3 Einstellpferde

Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10 ha

Mitversicherung Altbauer (oder Hofübernehmer) inkl. Angehörige lt. Art. 5

Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10 ha

Mitversicherung Buschenschank bzw. gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb

Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10 ha

Buschenschank = Ausschank von Wein, Most, Obstsaft (soweit eigene Erzeugnisse) sowie kohlensäurehaltige Getränke und Verabreichung von kalten Speisen

Gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb wenn maximal 6 Monate geöffnet

Liegenschafts-Rechtsschutz als Eigentümer verpachteter landwirtschaftlicher Flächen

Lenker-Rechtsschutz

Praktische Beispiele (landwirtschaftlicher Betrieb)

Der Versicherungsnehmer (=VN) betreibt mit seiner Gattin eine Buschenschank, in der auch kalte Speisen aus eigener Erzeugung verabreicht werden.

Bei einer Stichprobe durch die Lebensmittelpolizei, wird festgestellt, dass der vom VN angebotene Eiaufstrich verdorben ist. Es wird ein Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (= LMSVG) gegen den Landwirt eingeleitet.

Der Landwirt möchte dagegen vorgehen. ARAG übernimmt die Kosten einer Lebensmittelgegenprobe sowie die Rechtsanwaltskosten des VN im Verwaltungsstrafverfahrens. Das Strafverfahren wird in Folge eingestellt.

Der Versicherungsnehmer hat seit Jahren 2 Einstellplätze für Pferde vermietet. Seit einigen Monaten bezahlt der Pferdebesitzer die Einstellgebühr für seine beiden Pferde nicht mehr.

Der Landwirt ist gezwungen, die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben, um zu seinem Geld zu kommen.

Nach Einbringung einer Mahnklage durch den Rechtsanwalt wird die offene Forderung bezahlt.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick (Privat- und Berufsbereich)

Basis

Schadenersatz-Rechtsschutz

Ausfallsversicherung gemäß Art. E/3 ERB

bis € 100.000,–

Straf-Rechtsschutz

inkl. Vorsatzdelikte, inkl. Ermittlungs-Straf-RS bis € 21.000,-

web@ktiv

bis € 80.000,-

Beratungs-Rechtsschutz

Daten-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz

Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

ohne Streitwertobergrenze

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

ohne Streitwertobergrenze

Gutachten-Rechtsschutz in privaten Versicherungsvertragsstreitigkeiten

(nicht KFZ)

bis € 2.100,–

Liegenschafts-Rechtsschutz für die in Österreich gelegenen, zu Wohnzwecken dienenden Objekten

Rechtsschutz in Erbrechtssachen

bis € 305.000,–

Rechtsschutz in Familienrechtssachen

inkl. Scheidungs- und Trennungsmediation

Lenker-Rechtsschutz

Praktische Beispiele

Die Tochter des Versicherungsnehmers wird in der Schule gemobbt. Andere Schüler stellen peinliche Fotos von ihr ins Internet und posten unwahre Behauptungen auf Facebook.

Versichert im Rahmen des ARAG web@ktiv-RS

  • Ausforschen des Täters
  • Löschen der Daten
  • Unterlassungsklage
  • Mediation

Optionale Zusatzbausteine

Ganz nach Ihren Bedürfnissen können Sie weitere Zusatzbausteine versichern:

für alle betrieblich und privat genutzten Landkraftfahrzeuge

  • Vertretung im Zusammenhang mit Förderungen für den landwirtschaftlichen Betrieb
  • bis 3 % der Versicherungssumme

Beispiel:

Für seine biologische Landwirtschaft erhält ein Bio-Bauer (Versicherungsnehmer)/VN) eine Förderung.

Im Zuge einer Kontrolle der Behörde wird ihm vorgeworfen, dass er eine zu hohe Stickstoffdüngung auf seinen Feldern betrieben hat und er so gegen die Förderrichtlinien verstoßen hat.

Mittels Bescheid wird dem VN die Förderung entzogen und für die Vergangenheit rückgefordert. Dagegen möchte der VN vorgehen und ein Rechtsanwalt bringt erfolgreich ein Rechtsmittel gegen den Bescheid ein.

  • Versicherungssumme im Strafverfahren € 500.000,–
  • Versicherungssumme Ermittlung € 125.000,–
  • Vorausleistung für Vorsatzdelikte bis € 125.000,–
  • Diversion bei Vorsatz
  • Private Sachverständigengutachten bis € 70.000,–
  • Tierseuchen-Rechtsschutz bis € 250.000,–

(im Rahmen des Zusatzbausteins Erweiterter Straf-Rechtsschutz mitversichert)

Versichert:

  • Kostenübernahme bis € 250.000,–
  • Verwaltungsbehördliches / Verwaltungsgerichtliches Verfahren nach dem Tierseuchengesetz
  • Amtshaftungsansprüche auf Grund von Anordnungen nach dem Tierseuchengesetz
  • Risikoausschlüsse Artikel 7.1.2. (hoheitsrechtliche Anordnungen) und 7.1.3. (Katastrophen) kommen nicht zur Anwendung

Kein Versicherungsschutz:

  • wenn mehr als 100 Nutztiere
  • Haltung von Bienen, Hunden, Pferden
  • Eindämmung von Tierseuchen bei Tieren in freier Wildbahn
  • Verfahren wegen Einfuhr-, Durchführ- oder Ausfuhrbewilligungen

Beispiel:

Aufgrund einer behördlichen Anordnung muss der Versicherungsnehmer seine Schweine notschlachten, da lt. Behörde die Gefahr einer Seuche (Afrikanische Schweinepest) besteht.

Später stellt sich heraus, dass die Notschlachtung nicht notwendig gewesen wäre.
Der Versicherungsnehmer möchte daraufhin Schadenersatz für die geschlachteten Schweine von der Behörde (Amtshaftungsansprüche).

Versichert im Rahmen des Tierseuchen-RS:
Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
kein Risikoausschluss nach Artikel 7.1.2. (hoheitliche Anordnungen) und 7.1.3. (Katastrophe)

Voraussetzungen:

  • Privatzimmervermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung
  • Vermietung von Ferienwohnungen (sofern nicht gewerblich)
  • Keine Angestellten

Versicherungsschutz:

  • Erstreckt sich auf die versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz
  • Im Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich und ARAG Forderungsmanagement Premium bis zur jeweils gewählten Streitwertgrenze (wählbar zwischen € 5.000,– bis € 50.000,–)

Beispiel:

Der Versicherungsnehmer vermietet zwei Ferienwohnungen an eine Familie. Vor der Abreise kommt es zum Streit über die Rechnungshöhe und die Familie reist ab, ohne zu bezahlen.

Voraussetzungen:

  • Nebengewerbe gem. § 2 Abs. 4 GewO
  • Tätigkeit wird nebenbei und untergeordnet betrieben
  • Keine eigene Gewerbeberechtigung
  • Keine Beschäftigten

Versicherungsschutz:

  • Erstreckt sich auf die versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz
  • Im Allgemeiner Vertrags-RS im Betriebsbereich und ARAG Forderungsmanagement Premium bis zur jeweils gewählten Streitwertgrenze (wählbar zw. € 5.000,– bis € 50.000,–)

Beispiele für Nebengewerbe gem. § 2 Abs. 4 GewO

  • Fuhrwerksdienste
  • Winterdienste
  • Dienstleistungen mit landwirtschaftlichen Mitteln für andere landwirtschaftliche Betriebe
  • Vermietung von land-/forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln
  • Biomasseanlage
  • Almbewirtschaftung (Ausschank)

Beispiel 1:

Der Versicherungsnehmer betreibt auf seinem Hof eine Abfallverwertungsanlage. Sein unmittelbarer Nachbar fühlt sich durch diese Anlage gestört und bringt eine Klage auf Unterlassung der Immissionen, die von der Anlage ausgehen, ein.

Beispiel 2:

Ein Landwirt erbringt Dienstleistungen im Rahmen von Mähdrescherarbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe. Bei diesen Arbeiten wird ein Arbeiter verletzt und gegen den Landwirt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Voraussetzung:

  • Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten
  • Nicht mehr als 5 Beschäftigte
  • Versicherungsnehmer und seine Angehörigen sind mit zumindest 50 % beteiligt

Versicherungsschutz:

  • Erstreckt sich auf die versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz
  • Im Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich und ARAG Forderungsmanagement Premium bis zur jeweils gewählten Streitwertgrenze (wählbar zwischen € 5.000,– bis € 50.000,–)

Beispiel:

Der Versicherungsnehmer hat eine große Landwirtschaft mit Weinanbau. Für den Vertrieb des Weins gründen der VN und seine Gattin eine eigene GmbH und beliefern über diese GmbH diverse Hotels, Restaurants und Supermärkte.

Bei einer Bestellung behauptet das belieferte Hotel Mängel am Wein („korkt“) und bezahlt die Rechnung nicht. Der VN wendet sich an ARAG, damit diese seine Forderung geltend macht.

  • Versicherungsumfang analog Privat-Rechtsschutz im Landwirtschafts-Rechtsschutz, im Liegenschafts-Rechtsschutz Art. 25.1. ARB ist der Hauptwohnsitz versichert.
  • Zusätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die weiteren versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutzes.

Beispiel:

Der Versicherungsnehmer betreibt die Landwirtschaft gemeinsam mit seiner Schwester, die Miteigentümerin der Landwirtschaft ist. Prämienbegünstigte Mitversicherung der Schwester mit Zusatzbaustein „Privat-Rechtsschutz“ möglich.

Hinweis: Der Versicherungsschutz erstreckt sich neben dem Privatbereich, dann auch auf alle „übrigen“ versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutzes.

Wenn Sie Verpächter eines Grundstückes sind, können Sie Streitigkeiten mit Ihrem Pächter, etwa um den Pachtzins, zusätzlich absichern.

  • umfassender Versicherungsschutz
  • verbleibende Risikobereiche voll abgesichert

Tarifierung der landwirtschaftlichen Flächen

Die Jahresprämie wird nach der Größe, der Fläche – der vom Landwirt selbstgenutzten Grundstücke des landwirtschaftlichen Betriebes (im Eigentum und/oder gepachtet) – gemäß nachstehenden Berechnungsschlüsseln berechnet:

Wald- und Parkflächen

Anrechnung zu 50 %

Äcker, Wiesen, Gemüse und Obstflächen

Anrechnung zu 100 %

Weinbauflächen

Anrechnung zu 200 %

  • Alm- und Brachflächen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

NEU und Optional:
Eigentümerrisiko für verpachtete Flächen im Rahmen der Tarifierung für landwirtschaftliche Flächen inkludierbar: Anrechnung zu 50 %.

Versichert ist das Eigentümerrisiko.

Streitigkeiten aus der Verpachtung sind nicht mitversichert.
Hinweis: Wird Versicherungsschutz für das Eigentümer- und Verpächterrisiko gewünscht, ist dies gesondert zu versichern.

Hilfreiche Services

Mann in weißem Hemd schaut nachdenklich auf ein Tablet

ARAG Inhouse Juristen & Partneranwälte

  • Telefonische Rechtsauskunft.
  • Außergerichtliches Einschreiten bei Kleinschäden durch IHB – eine für Sie geschaffene Serviceleistung.
  • Wir bieten Ihnen ein sorgfältig ausgewähltes und stets evaluiertes Netz an kompetenten und spezialisierten Rechtsanwälten.
  • Oder wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens. Wir übernehmen die Beauftragung für Sie.
Mann im Gespräch mit einer anderen Person in einem modernen Büro

Mediation

Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter ihnen, selber eine Lösung zu finden.

  • ARAG Inhouse Mediatorin

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Antrag Landwirtschafts-Rechtsschutz

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01 53102-1300 – Die ARAG Inhouse-Juristen sind für Sie da!

Wann immer Sie eine Rechtsfrage oder ein rechtliches Problem haben, rufen Sie uns an! Unsere kompetenten Kollegen helfen Ihnen gerne weiter und finden eine gute Lösung für Sie.

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