Landwirtschafts-Rechtsschutz
Mit klarem Recht den Betrieb leben.
Mit unserem Landwirtschafts-Rechtsschutz kann Ihr Betrieb gedeihen, ohne dass Sie sich mit rechtlichen Dingen befassen müssen.

Spannen Sie uns für Ihr Recht ein
Sie sollen ernten, was Sie säen! Deshalb sichert unser Landwirtschaftsrechtsschutz nicht nur Ihr Kerngeschäft als Landwirt ab, sondern auch die Nebenbetriebe und Ihre Familie. Ihr privates Recht schützen wir direkt mit. Damit Sie Ihrer Arbeit unbeschwert nachgehen können – ob auf dem Feld, im Hofladen, oder im Buschenschank.
Vorteile der Rechtsschutzversicherung für Landwirte
Wer ist versichert?
Familienstrukturen sind vielfältig. Gerade landwirtschaftliche Betriebe werden oft von Generationen getragen. Darum sichern wir Sie entsprechend ab. Versichert sind:
Die wichtigsten Leistungen im Überblick (landwirtschaftlicher Betrieb)
So viel Rechtsschutz, wie Sie brauchen.
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Basis |
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Schadenersatz-Rechtsschutz, Ausfallversicherung bis € 21.000,– |
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Straf-Rechtsschutz inkl. Vorsatzdelikte, inkl. Ermittlungs-Straf-RS im Betriebsbereich bis 10 % der Versicherungssumme, Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz |
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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze inkl. Inkassofälle |
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Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze |
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Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen inkl. Mobbing-Rechtsschutz bis € 500,– |
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Sozialversicherungs-Rechtsschutz |
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Beratungs-Rechtsschutz |
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Daten-Rechtsschutz |
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Steuer-Rechtsschutz |
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Liegenschafts-Rechtsschutz für die in Österreich gelegene eigene Land-/Forstwirtschaft |
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Mitversicherung bis 3 Einstellpferde Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10 ha |
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Mitversicherung Altbauer (oder Hofübernehmer) inkl. Angehörige lt. Art. 5 Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10 ha |
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Mitversicherung Buschenschank bzw. gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10 ha Buschenschank = Ausschank von Wein, Most, Obstsaft (soweit eigene Erzeugnisse) sowie kohlensäurehaltige Getränke und Verabreichung von kalten Speisen
Gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb wenn maximal 6 Monate geöffnet |
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Liegenschafts-Rechtsschutz als Eigentümer verpachteter landwirtschaftlicher Flächen |
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Lenker-Rechtsschutz |
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Praktische Beispiele (landwirtschaftlicher Betrieb)
Die wichtigsten Leistungen im Überblick (Privat- und Berufsbereich)
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Basis |
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Schadenersatz-Rechtsschutz |
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Ausfallsversicherung gemäß Art. E/3 ERB |
bis € 100.000,– |
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Straf-Rechtsschutz inkl. Vorsatzdelikte, inkl. Ermittlungs-Straf-RS bis € 21.000,- |
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web@ktiv |
bis € 80.000,- |
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Beratungs-Rechtsschutz |
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Daten-Rechtsschutz |
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Steuer-Rechtsschutz |
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Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen |
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Sozialversicherungs-Rechtsschutz |
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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz |
ohne Streitwertobergrenze |
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Versicherungsvertrags-Rechtsschutz |
ohne Streitwertobergrenze |
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Gutachten-Rechtsschutz in privaten Versicherungsvertragsstreitigkeiten (nicht KFZ) |
bis € 2.100,– |
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Liegenschafts-Rechtsschutz für die in Österreich gelegenen, zu Wohnzwecken dienenden Objekten |
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Rechtsschutz in Erbrechtssachen |
bis € 305.000,– |
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Rechtsschutz in Familienrechtssachen inkl. Scheidungs- und Trennungsmediation |
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Lenker-Rechtsschutz |
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Praktische Beispiele
Optionale Zusatzbausteine
Ganz nach Ihren Bedürfnissen können Sie weitere Zusatzbausteine versichern:
für alle betrieblich und privat genutzten Landkraftfahrzeuge
- Vertretung im Zusammenhang mit Förderungen für den landwirtschaftlichen Betrieb
- bis 3 % der Versicherungssumme
Beispiel:
Für seine biologische Landwirtschaft erhält ein Bio-Bauer (Versicherungsnehmer)/VN) eine Förderung.
Im Zuge einer Kontrolle der Behörde wird ihm vorgeworfen, dass er eine zu hohe Stickstoffdüngung auf seinen Feldern betrieben hat und er so gegen die Förderrichtlinien verstoßen hat.
Mittels Bescheid wird dem VN die Förderung entzogen und für die Vergangenheit rückgefordert. Dagegen möchte der VN vorgehen und ein Rechtsanwalt bringt erfolgreich ein Rechtsmittel gegen den Bescheid ein.
- Versicherungssumme im Strafverfahren € 500.000,–
- Versicherungssumme Ermittlung € 125.000,–
- Vorausleistung für Vorsatzdelikte bis € 125.000,–
- Diversion bei Vorsatz
- Private Sachverständigengutachten bis € 70.000,–
- Tierseuchen-Rechtsschutz bis € 250.000,–
(im Rahmen des Zusatzbausteins Erweiterter Straf-Rechtsschutz mitversichert)
Versichert:
- Kostenübernahme bis € 250.000,–
- Verwaltungsbehördliches / Verwaltungsgerichtliches Verfahren nach dem Tierseuchengesetz
- Amtshaftungsansprüche auf Grund von Anordnungen nach dem Tierseuchengesetz
- Risikoausschlüsse Artikel 7.1.2. (hoheitsrechtliche Anordnungen) und 7.1.3. (Katastrophen) kommen nicht zur Anwendung
Kein Versicherungsschutz:
- wenn mehr als 100 Nutztiere
- Haltung von Bienen, Hunden, Pferden
- Eindämmung von Tierseuchen bei Tieren in freier Wildbahn
- Verfahren wegen Einfuhr-, Durchführ- oder Ausfuhrbewilligungen
Beispiel:
Aufgrund einer behördlichen Anordnung muss der Versicherungsnehmer seine Schweine notschlachten, da lt. Behörde die Gefahr einer Seuche (Afrikanische Schweinepest) besteht.
Später stellt sich heraus, dass die Notschlachtung nicht notwendig gewesen wäre.
Der Versicherungsnehmer möchte daraufhin Schadenersatz für die geschlachteten Schweine von der Behörde (Amtshaftungsansprüche).
Versichert im Rahmen des Tierseuchen-RS:
Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
kein Risikoausschluss nach Artikel 7.1.2. (hoheitliche Anordnungen) und 7.1.3. (Katastrophe)
Voraussetzungen:
- Privatzimmervermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung
- Vermietung von Ferienwohnungen (sofern nicht gewerblich)
- Keine Angestellten
Versicherungsschutz:
- Erstreckt sich auf die versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz
- Im Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich und ARAG Forderungsmanagement Premium bis zur jeweils gewählten Streitwertgrenze (wählbar zwischen € 5.000,– bis € 50.000,–)
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer vermietet zwei Ferienwohnungen an eine Familie. Vor der Abreise kommt es zum Streit über die Rechnungshöhe und die Familie reist ab, ohne zu bezahlen.
Voraussetzungen:
- Nebengewerbe gem. § 2 Abs. 4 GewO
- Tätigkeit wird nebenbei und untergeordnet betrieben
- Keine eigene Gewerbeberechtigung
- Keine Beschäftigten
Versicherungsschutz:
- Erstreckt sich auf die versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz
- Im Allgemeiner Vertrags-RS im Betriebsbereich und ARAG Forderungsmanagement Premium bis zur jeweils gewählten Streitwertgrenze (wählbar zw. € 5.000,– bis € 50.000,–)
Beispiele für Nebengewerbe gem. § 2 Abs. 4 GewO
- Fuhrwerksdienste
- Winterdienste
- Dienstleistungen mit landwirtschaftlichen Mitteln für andere landwirtschaftliche Betriebe
- Vermietung von land-/forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln
- Biomasseanlage
- Almbewirtschaftung (Ausschank)
Beispiel 1:
Der Versicherungsnehmer betreibt auf seinem Hof eine Abfallverwertungsanlage. Sein unmittelbarer Nachbar fühlt sich durch diese Anlage gestört und bringt eine Klage auf Unterlassung der Immissionen, die von der Anlage ausgehen, ein.
Beispiel 2:
Ein Landwirt erbringt Dienstleistungen im Rahmen von Mähdrescherarbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe. Bei diesen Arbeiten wird ein Arbeiter verletzt und gegen den Landwirt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Voraussetzung:
- Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten
- Nicht mehr als 5 Beschäftigte
- Versicherungsnehmer und seine Angehörigen sind mit zumindest 50 % beteiligt
Versicherungsschutz:
- Erstreckt sich auf die versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz
- Im Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich und ARAG Forderungsmanagement Premium bis zur jeweils gewählten Streitwertgrenze (wählbar zwischen € 5.000,– bis € 50.000,–)
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer hat eine große Landwirtschaft mit Weinanbau. Für den Vertrieb des Weins gründen der VN und seine Gattin eine eigene GmbH und beliefern über diese GmbH diverse Hotels, Restaurants und Supermärkte.
Bei einer Bestellung behauptet das belieferte Hotel Mängel am Wein („korkt“) und bezahlt die Rechnung nicht. Der VN wendet sich an ARAG, damit diese seine Forderung geltend macht.
- Versicherungsumfang analog Privat-Rechtsschutz im Landwirtschafts-Rechtsschutz, im Liegenschafts-Rechtsschutz Art. 25.1. ARB ist der Hauptwohnsitz versichert.
- Zusätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die weiteren versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutzes.
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer betreibt die Landwirtschaft gemeinsam mit seiner Schwester, die Miteigentümerin der Landwirtschaft ist. Prämienbegünstigte Mitversicherung der Schwester mit Zusatzbaustein „Privat-Rechtsschutz“ möglich.
Hinweis: Der Versicherungsschutz erstreckt sich neben dem Privatbereich, dann auch auf alle „übrigen“ versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutzes.
Wenn Sie Verpächter eines Grundstückes sind, können Sie Streitigkeiten mit Ihrem Pächter, etwa um den Pachtzins, zusätzlich absichern.
- umfassender Versicherungsschutz
- verbleibende Risikobereiche voll abgesichert
Tarifierung der landwirtschaftlichen Flächen
Die Jahresprämie wird nach der Größe, der Fläche – der vom Landwirt selbstgenutzten Grundstücke des landwirtschaftlichen Betriebes (im Eigentum und/oder gepachtet) – gemäß nachstehenden Berechnungsschlüsseln berechnet:
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Wald- und Parkflächen |
Anrechnung zu 50 % |
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Äcker, Wiesen, Gemüse und Obstflächen |
Anrechnung zu 100 % |
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Weinbauflächen |
Anrechnung zu 200 % |
NEU und Optional:
Eigentümerrisiko für verpachtete Flächen im Rahmen der Tarifierung für landwirtschaftliche Flächen inkludierbar: Anrechnung zu 50 %.
Versichert ist das Eigentümerrisiko.
Streitigkeiten aus der Verpachtung sind nicht mitversichert.
Hinweis: Wird Versicherungsschutz für das Eigentümer- und Verpächterrisiko gewünscht, ist dies gesondert zu versichern.
Hilfreiche Services

ARAG Inhouse Juristen & Partneranwälte
- Telefonische Rechtsauskunft.
- Außergerichtliches Einschreiten bei Kleinschäden durch IHB – eine für Sie geschaffene Serviceleistung.
- Wir bieten Ihnen ein sorgfältig ausgewähltes und stets evaluiertes Netz an kompetenten und spezialisierten Rechtsanwälten.
- Oder wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens. Wir übernehmen die Beauftragung für Sie.

Mediation
Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter ihnen, selber eine Lösung zu finden.
- ARAG Inhouse Mediatorin
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