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ARAG KFZ Besitzstörungs-Rechtsschutz

Man wirft Ihnen eine Besitzstörung vor und Sie wollen sich gegen die überhöhte Kostenforderung wehren?
Hier erfahren sie:

Was ist eine Besitzstörung?

Was sind die Konsequenzen?

Wie kann man sich dagegen wehren?

Was ist versichert?

 
  • Versichert ist ausschließlich die Abwehr der überhöhten Kostenforderung infolge des Vorwurfs einer Besitzstörung mit einem KFZ.

Der Besitzstörungs-Rechtsschutz ist in folgendem Produkt enthalten: Privat-Rechtsschutz mit Verkehrsbereich für alle Fahrzeuge - ab Tarif 01/2026.

Was ist eine Besitzstörung & ab wann gilt sie als begangen?

Das österreichische Gesetz (§ 339 ABGB) schützt den Besitz – also die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, zum Beispiel über ein Grundstück, einen Parkplatz oder eine Wohnung.
Niemand darf den Besitz eines anderen ohne dessen Zustimmung stören oder beeinträchtigen.

Eine Besitzstörung liegt daher immer dann vor, wenn jemand ohne Erlaubnis in den Besitz eines anderen eingreift.
Das gilt auch dann, wenn die Person gar nicht beabsichtigt, etwas „wegzunehmen“ – schon eine eigenmächtige Handlung reicht aus.

Als eigenmächtig gilt jedes Verhalten, das nicht

  • vom Gesetz erlaubt,
  • durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung angeordnet oder
  • vom Besitzer ausdrücklich gestattet ist.

Weil der Gesetzestext sehr allgemein formuliert ist, kann eine Besitzstörung auf viele verschiedene Arten passieren.
Typische Beispiele sind:

  • Das Zuparken oder Blockieren einer Ein- oder Ausfahrt (z. B. bei Garagen oder Privatparkplätzen)
  • Das Parken oder kurzfristige Stehenbleiben auf Privatparkplätzen – auch wenn man im Auto sitzen bleibt
  • Das Wenden auf fremden Grundstücken oder in privaten Hauseinfahrten
  • Das Befahren eines Betriebsgeländes (z. B. einer Tankstelle) nur, um eine Abkürzung zu nehmen
  • Das Abstellen des Fahrzeugs auf Parkplätzen von Supermärkten, Restaurants oder Friseuren, ohne dort tatsächlich Kunde zu sein

Nach der Rechtsprechung reicht es bereits aus, wenn man erkennen kann, dass eine Fläche privat ist – also etwa durch einen Zaun, eine Hecke, einen Randstein oder eine Schranke.

Wichtig: Entgegen der weit verbreiteten Meinung muss Privatbesitz nicht unbedingt mit einem Schild gekennzeichnet sein, damit der Besitzschutz gilt.

Konsequenzen einer Besitzstörung & mit welchen Kosten muss man rechnen?

Der gestörte Besitzer kann innerhalb von 30 Tagen, nachdem er von der Störung und von der Person des Störers erfahren hat (z. B. sobald die Behörde den Fahrzeughalter bekannt gibt), eine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage beim Gericht einbringen.

In der Praxis wird jedoch meist zuerst außergerichtlich vorgegangen:
Dem Störer wird angeboten, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren zu erledigen – in der Regel gegen Zahlung eines bestimmten Betrags und Abgabe einer Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, die Störung künftig zu unterlassen.

Der Besitzer darf jedenfalls Ersatz der tatsächlich entstandenen und zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verlangen.
Allerdings liegt der geforderte Betrag bei solchen außergerichtlichen Schreiben oft über den tatsächlich zustehenden Kosten.

Wird die Forderung nicht bezahlt und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können die Kosten je nach Verlauf des Verfahrens deutlich höher ausfallen. Wird das Verfahren im Zuge der ersten Verhandlung beendet (z.B. durch einen Vergleich), belaufen sich die Gerichtsgebühren und die Kosten der Gegenseite auf rund 180€. Wenn das Verfahren jedoch länger dauert oder keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, steigen die Gesamtkosten sprunghaft an, und können schnell 800€ oder mehr betragen.

So hilft ARAG

Nicht immer ist die vorgeworfene Besitzstörung tatsächlich begangen worden:

So kann es beispielsweise in jenen Fällen, in denen der Parkplatz nicht als private Fläche erkennbar war, ausreichen, eine Unterlassungserklärung abzugeben – also zu erklären, die Handlung, die zur vermeintlichen Besitzstörung geführt haben soll, zukünftig nicht mehr zu begehen. Zu diesem Zweck können Sie unsere Musterunterlassungserklärung verwenden.

Allerdings ist die Nichtbezahlung des Vergleichsbetrages riskant: Kommt es in weiterer Folge zu einer gerichtlichen Besitzstörungsklage, kann der Richter zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich eine Besitzstörung begangen wurde. In diesem Fall muss die betroffene Person alle Gerichts- und Anwaltskosten tragen, was je nach Verfahrensverlauf sehr teuer werden kann (> 800€).

Um dieses Kostenrisiko zu minimieren, ist es sinnvoll, zumindest teilweise auf den Vergleich einzugehen:

  • Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab, und
  • leisten Sie eine angemessene Pauschalzahlung an den Besitzer.

Hierfür können Sie unsere Musterunterlassungserklärung verwenden und die Höhe des angemessenen Betrages mit unserem Kostenrechner ganz einfach ermitteln.

Kostenrechner

 

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