Ein Anruf im Schadenfall genügt, den Rest erledigen wir für Sie: 050 531 02 1300
Schaden-Hotline 050 531 02 1300
Sie haben Fragen wie zB:
- Was tun? Ich brauche rechtliche Unterstützung!
- Ist mein Fall gedeckt?
- Was muss ich zum Anwalt mitnehmen?
- Ich habe einen Schadenfall und bin im Ausland - wer hilft mir?
Rufen Sie unsere Schaden-Hotline unter der Telefonnummer
050 531 02 1300 (österreichweite Rufnummer) an oder schicken Sie uns ein E-Mail: schadenservice@arag.at
Unser Schadenservice-Team steht Ihnen direkt zur Verfügung
Montag - Donnerstag von 8:00 - 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 - 13:30 Uhr
Schadenmeldung per E-Mail
Ihre Schadenmeldung per E-Mail an schadenmeldung@arag.at wird direkt von unserem Schadenteam bearbeitet.
Bitte geben Sie unbedingt an:
- Name
- Telefon-Nr. (Erreichbarkeit tagsüber)
- ARAG Polizzen Nummer
- Was ist geschehen?
Klicken Sie hier für eine Schadenmeldung per E-Mail: schadenmeldung@arag.at
Und so geht es nach der Schadenmeldung - per Telefon oder per E-Mail - weiter:
Ihre Ansprechpartner sind kompetente Juristen, die mit Ihnen die wichtigsten Fragen besprechen: Was ist passiert? Wie kann Ihnen am besten geholfen werden? Haben Sie ausreichenden Versicherungsschutz?
Eine schnelle und direkte Abklärung des Versicherungsschutzes bietet Ihnen Sicherheit über die Finanzierung Ihrer Rechtsvertretung! Und: Sie verkürzt Ihren Weg zum Recht, wenn Sie unsere Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen wollen. In einigen Fällen können Ihnen unsere Juristen direkt helfen! Wenn es notwendig ist, einen Anwalt einzuschalten, dann haben Sie die freie Anwaltswahl oder Sie können unser Rechtsanwaltsnetzwerkes in Anspruch nehmen.
Einhaltung von Fristen auf amtlichen Schriftstücken:
Beachten Sie bitte die Fristen auf amtlichen Schriftstücken! Diese Fristen beginnen ab Zustellung - auch ab Hinterlegung - zu laufen. Um Rechtsnachteile zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, hinterlegte Poststücke umgehend abzuholen und sich möglichst umgehend durch einen Anruf bei uns über die Deckungslage Ihres Vertrages zu informieren. Hinweis: Wir können Ihnen nicht mehr helfen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist!
Vertragsgrundlagen
Die Vertragsgrundlage bilden die dem Vertrag zugrundeliegenden
- die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
- die Ergänzenden Bedingungen
- die vereinbarten Klauseln und Zusatzbedingungen.
Beim Anwaltsbesuch möglichst alle Unterlagen mitnehmen
Zu Ihrem Gespräch mit dem Anwalt nehmen Sie bitte alle Unterlagen zum Schadenfall sowie Ihre ARAG Polizze oder ARAG Kundenkarte mit.
Bei einem Unfall im Ausland bitte sofort die ARAG kontaktieren
Bitte kontaktieren Sie bei Schadenfällen oder Unfällen im Ausland sofort die ARAG Österreich. In diesen Fällen kann nur die Tätigkeit eines ortsansässigen (= ausländischen) Anwalts von der ARAG Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
Einhaltung von Fristen auf amtlichen Schriftstücken
Bitte beachten Sie die Fristen auf amtlichen Schriftstücken!
Diese Fristen beginnen ab Zustellung zu laufen, so dass Sie sich so schnell wie möglich nach Erhalt eines amtlichen Schriftstückes bei uns melden sollten.
Wir übernehmen jedoch für Fristversäumnisse keine Haftung.















