Häufig gestellte Fragen - FAQ
» Was sind die Vertragsgrundlagen?
» Was sind Wartefristen und wo gelten diese?
» Wo gilt die Versicherung?
» Sind Vertragssteitigkeiten gegenüber anderen Versicherungsunternehmen gedeckt?
Pro Fall beträgt die derzeitige Versicherungssumme € 128.000,- pro Versicherungsfall. Diese Höhe ist bei der ARAG Standard und gilt bei allen unseren Produkten. Damit bieten wir eine der höchsten Versicherungssummen in Österreich.
Die für Ihren Vertrag gültige Versicherungssumme entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Vertragsgrundlage bilden dabei
-die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
-die Ergänzenden Bedingungen
-die vereinbarten Klauseln und Zusatzbedingungen.
Die derzeit gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2012) und die ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB 2012) finden Sie hier.
Bei einigen Risiken besteht eine Wartefrist, gerechnet ab dem Versicherungsbeginn. Die Wartefrist muss verstrichen sein, bevor für einen Versicherungsfall die Leistung gedeckt ist.
Keine Wartefrist besteht bei:
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
- Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
Eine Wartefrist von drei Monaten besteht bei:
- Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
- Liegenschafts-Rechtsschutz
- Steuer- und Daten-Rechtsschutz
Eine Wartefrist von sechs Monaten besteht bei:
- Rechtsschutz in Erbrechtssachen
- Rechtsschutz in Familienrechtssachen
1. Im Fahrzeug- bzw. Lenker-Rechtsschutz sowie im Allgemeinen Straf- und Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz in Europa (im geografischen Sinn) samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
2. Im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich und im Liegenschafts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz in Österreich.
3. In allen übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Staaten der Europäischen Union, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island.
Der Versicherungsschutz im Ausland besteht in den genannten Geltungsbereichen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen dort erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichtes oder einer staatlichen Verwaltungsbehörde in diesen Ländern gegeben ist oder gegeben wäre, würde ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden.
ARAG vertritt Sie auch bei Vertragsstreitigkeiten gegenüber anderen Versicherungsunternehmen. Denn für uns hängt der Anspruch auf die Wahrnehmung Ihrer Rechte nicht davon ab, gegen wen Sie diese durchsetzen wollen.















